Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltung
1.1. Die folgenden Bestimmungen gelten für den Erwerb von allen angebotenen Ticketarten, Gutscheinen und für die Teilnahme an öffentlichen Führungen in der Staatlichen Münzsammlung München (im Folgenden SMM).
1.2. Umfasst ist hierbei der Erwerb der Tickets
a) an den Kassen der SMM,
b) im Onlinevertrieb.
1.3. Diese AGB gelten ergänzend zu den allgemeinen Bestimmungen der SMM, namentlich der Hausordnung der SMM, sowie den jeweiligen hausrechtsbezogenen Einzelanweisungen und Garderobenordnungen, welche vor Ort im Museum oder online über die Website https://www.staatliche-muenzsammlung.de/de/home einsehbar sind. Mit dem Erwerb der Tickets erkennt der Kunde* diese allgemeinen Bestimmungen der SMM als verbindlich an. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die SMM stimmt schriftlich ihrer Geltung zu.
1.4. Die Tickets werden nur an Endkunden verkauft, anderenfalls besteht kein Anspruch auf die auf dem Ticket vorgesehene Leistung der SMM. Die SMM ist berechtigt, in Einzelfällen und im Onlinevertrieb die Anzahl der zu verkaufenden Tickets pro Kunde zu beschränken.
1.5. Durch den Kauf von Leistungen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen kommen vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen dem Kunden und der SMM zu Stande. Ein Weiterverkauf der erworbenen Tickets ist unzulässig.
2. Angebotene Ticketarten
2.1. Der SMM obliegt die Entscheidung, welche der nachfolgend aufgeführten Ticketarten in den Museen der SMM zum Erwerb angeboten werden.
2.2. Tagestickets
Tagestickets für die SMM berechtigen ausschließlich zum Besuch der ständigen Sammlung und Sonderausstellungen, sofern diese in den Besuch der ständigen Sammlung eingeschlossen sind zu den jeweiligen Öffnungszeiten am Tag des Erwerbs, soweit sich aufgrund der Art des Tickets nicht etwas anderes ergibt. Tickets für kostenpflichtige Sonderausstellungen, welche nicht in den Besuch der ständigen Sammlung eingeschlossen sind, berechtigen nur zum Besuch der jeweiligen Sonderausstellung, soweit nichts anderes bestimmt ist. Nach ihrer erstmaligen Verwendung für den Eintritt sind die Tickets nicht mehr übertragbar.
2.3. Jahreskarten
2.3.1. Die Jahreskarte berechtigt den Inhaber innerhalb der jeweiligen Öffnungszeiten zum Eintritt in die SMM, einschließlich kostenpflichtiger Sonderausstellungen der SMM für 12 Monate bis zu dem auf der Jahreskarte aufgedruckten Enddatum. Um Eintritt in die vorgenannten Ausstellungen zu erhalten, ist die Jahreskarte in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis am Einlassort der SMM durch den Inhaber der Jahreskarte unaufgefordert vorzulegen.
2.3.2. Die Jahreskarte wird bei Ausstellung mit dem Namen und dem Vornamen des Inhabers personalisiert und ist nicht übertragbar. In welcher Form die SMM im Zusammenhang mit der Jahreskarte personenbezogene Daten verarbeiten, kann den Datenschutzhinweisen entnommen werden. Diese werden dem Erwerber bei Erwerb der Jahreskarte ausgehändigt und sind überdies unter https://www.staatliche-muenzsammlung.de/datenschutz einsehbar und können ausgedruckt sowie abgespeichert werden.
2.3.3. Einen eventuellen Verlust der Jahreskarte hat der Inhaber der SMM umgehend mitzuteilen.
3. Preise und Bezahlung
Die Eintrittspreise sowie Regelungen zu Vergünstigungen und freiem Eintritt sind in der jeweils gültigen Eintrittspreisregelung der SMM festgelegt, die in jedem Museum im Kassenbereich sowie auf der Homepage der SMM unter https://www.staatliche-muenzsammlung.de/eintrittspreise einzusehen ist. Geltende Währung ist Euro. Änderungen der Eintrittspreise bleiben vorbehalten.
3.1. Tickets, Jahreskarten und öffentliche Führungen sind umsatzsteuerbefreit gemäß § 4 Nr. 20 a UStG.
3.2. Bei Inanspruchnahme von Vergünstigungen oder freiem Eintritt muss bei Erwerb an den Kassen der SMM sowie am Besuchstag beim Zutritt zu den Ausstellungsräumlichkeiten eine entsprechende gültige Bestätigung sowie gegebenenfalls zusätzlich ein Lichtbildausweis vorgelegt werden. Der Nachweis ist zudem auf Verlangen am Einlass zum Museum oder zur Ausstellung vorzuzeigen. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, ist der Differenzbetrag zum vollen Eintrittspreis nachzuentrichten.
3.3. Rein digital erworbene Produkte (vgl. Satz 1 Ziff. 3.4.2.2.) sind vom Kunden vor Besuch des Museums auszudrucken und/oder bei Besuch des Museums in digital lesbarer Form (z.B. auf dem Display eines Smartphones) vorzulegen. Ein Einlass erfolgt nur, wenn der QRCode vollständig lesbar ist.
3.4. Bezahlung
3.4.1. Bezahlung an den Kassen
3.4.1.1. Die Bezahlung erfolgt an den Kassen SMM. Als Zahlungsoptionen stehen grundsätzlich die Barzahlung sowie die Bezahlung mit der EC- oder Kreditkarte der meisten gängigen Anbieter (VISA, Master Card, American Express etc.) zur Verfügung.
3.4.1.2. Bei der Zahlung mit EC-Karte hat der Kunde Sorge für die Deckung des Kontos zu tragen. Kosten, die aufgrund von Rückbelastungen entstehen, gehen zulasten des Kunden, solange die Rückbelastung nicht durch die SMM zu vertreten ist. Im Einzelfall ist die SMM berechtigt, nur bestimmte Zahlungsarten in Abhängigkeit vom jeweiligen Kunden zu akzeptieren.
3.4.2. Bezahlung und Versand im Online-Shop
3.4.2.1. Beim Online-Verkauf erfolgt die Zahlung durch Vorkasse des Kunden durch eine der angebotenen Zahlweisen. Ein Kauf auf Rechnung ist nicht möglich.
3.4.2.2. Der Versand der in Ziff. 2. genannten Produkte erfolgt digital per E-Mail an die vom Kunden angegebenen E-Mail-Adresse.
4. Widerruf/Stornierung
Eine Rückgabe bzw. Stornierung der an den Kassen und im Webshop gekauften Produkte ist grundsätzlich ausgeschlossen. Für online erworbene Produkte der Ziff. 2.3. gilt ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht, sofern noch keine (Teil-) Leistungen hieraus in Anspruch genommen worden sind. Einzelheiten zum Widerruf können Sie in der Widerrufsbelehrung der SMM unter https://www.staatliche-muenzsammlung.de/widerruf einsehen.
5. Einlass und Hausrecht
5.1. Der Kunde hat das an der Kasse oder im Online-Shop (siehe 3.3.) erworbene Ticket in gedruckter oder digitaler Form beim Betreten der Ausstellungsräume vorzuzeigen. Das Ticket wird am Einlass gescannt. Während des Besuchs der Ausstellungsräume hat der Kunde es mit sich zu führen und auf Verlangen dem Aufsichtspersonal vorzuzeigen.
5.2. Das Personal der SMM ist zu jedem Zeitpunkt befugt, auf Grund des Hausrechts nach pflichtgemäßem Ermessen von diesen AGB abweichende Anordnungen zu treffen.
5.3. Bei Zuwiderhandlung gegen diese AGB, die Hausordnungen, die Anordnungen des Personals der SMM sowie die Garderobenordnungen der SMM behalten sich die SMM bzw. ihre Bevollmächtigten das Recht vor, den Kunden aus dem jeweiligen Museum der SMM zu verweisen bzw. ein grundsätzliches Hausverbot auszusprechen. Dies gilt auch, wenn durch den Karteninhaber andere Besucher belästigt werden und/oder der Museumsbetrieb gestört wird bzw. die Gefahr von Störungen besteht.
6. Verjährung
Die Verjährungsfrist von Gutscheinen beträgt gemäß der gesetzlichen Regelung drei Jahre beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem das Ticket erworben wurde.
7. Verlust/Beschädigung und Umtausch
Die SMM haftet nicht für Verlust, Verfall oder Beschädigung von Tickets oder Gutscheinen. Bei Verlust oder Beschädigung erfolgt kein Ersatz sowie keine Erstattung.
8. Öffentliche Führungen
8.1. Die SMM bietet sowohl zahlungspflichtige als auch kostenlose öffentliche teilnehmerbeschränkte Führungen an.
8.2. Für die Teilnahme an öffentlichen teilnehmerbeschränkten Führungen der SMM hat der Kunde am selben Tag im Vorfeld der Führung ein gesondertes Führungsticket an der Kasse des Museums oder online zu erwerben. Dieses ist die Voraussetzung für eine Teilnahme an der Führung. Der Erwerb eines allgemeinen Eintrittstickets für das Museum gibt dem Kunden keinen Anspruch auf einen Teilnehmerplatz bei einer Führung. Der Nachweis für eine Teilnahmeberechtigung an der Führung ersetzt nicht den Kauf eines unter Ziff. 2 genannten Tickets.
8.3. Eine Verschiebung der Termine um bis zu 30 Minuten gegenüber der angegebenen Zeit berechtigt nicht zu einer Reduzierung des Entgelts für die Führung. Die Zeit wird seitens des Museumsführers entsprechend nachgeholt. Bei darüberhinausgehenden Verspätungen entfällt die Führung. In diesem Fall gilt die unter Ziff. 8.4. genannte Regelung.
8.4. Die SMM ist berechtigt, bei dem Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. Ausfall des Referenten, Überschreitung der Besuchskapazität, höhere Gewalt lt. Ziffer 9.2.) die öffentliche Führung abzusagen. In diesem Fall werden bei zahlungspflichtigen Führungen die bereits gezahlten Teilnahmeentgelte erstattet. Darüber hinaus stehen den Teilnehmern keine Schadensersatzansprüche zu. Bereits gekaufte Tickets für den Zugang zu den Ausstellungsräumen können nicht zurückgegeben werden (vgl. Ziff. 4), sofern nicht ebenfalls ein Grund der Ziffer 9.2. vorliegt.
9. Haftung der SMM
9.1. Die SMM haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der SMM, ihrer Mitarbeiter oder ihrer Erfüllungsgehilfen entstanden sind. Eine weitergehende Haftung, soweit sie nicht zwingend in gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen ist, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gilt insbesondere nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
9.2. Ist aufgrund zwingender Ursachen in der Sphäre der SMM (konservatorische, organisatorische oder technische Gründe) oder aufgrund höherer Gewalt (z.B. bei Schließungsanordnungen durch Sicherheitsbehörden oder den der SMM übergeordneten Behörden, Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg u. ä.) der Besuch eines Museums oder einer Ausstellung und damit die Nutzung von Tickets nicht möglich, ist die SMM berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird der Ticketpreis erstattet. Eine weitergehende Haftung der SMM besteht nicht.
9.3. Schließungen werden, soweit möglich, rechtzeitig im Voraus auf der Homepage der SMM bekannt gegeben.
9.4. Aus baulichen oder organisatorischen Gründen können einzelne Ausstellungsteile geschlossen oder bestimmte Exponate unzugänglich sein. Dies berechtigt nicht zu einer Minderung des Entgelts oder zu Schadensersatzansprüchen.
9.5. Für Jahreskarten und Kombitickets gilt zudem, dass aus baulichen oder organisatorischen Gründen oder aus wichtigem Grund einzelne Museen oder einzelne Abteilungen der SMM geschlossen werden können. Mängelansprüche sind dahingehend ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Verlängerung der Jahreskarte oder (teilweise) Erstattung des entrichteten Entgeltes besteht nicht.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne Einbezug des internationalen Privatrechts. Alleiniger Erfüllungsort für Leistung und Zahlung ist München. Der Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, ist München.
10.2. Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Bestimmungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.
10.3. Die SMM behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit ohne Angaben von Gründen zu ändern. Für bereits getätigte Bestellungen bzw. bestehende Kaufverträge gelten diese Änderungen nicht.
10.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der weiteren Bestimmungen im Übrigen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.
Staatliche Münzsammlung
München
Residenzstr. 1
80333 München
Stand: April 2025
*Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter.