Regulärer Eintritt

  • Gilt grundsätzlich für alle erwachsenen Besucher, soweit nicht in den nachstehenden Regelungen zu den Eintrittspreisvergünstigungen etwas Abweichendes geregelt wird.

Ermäßigter Eintritt

gilt gegen Nachweis für folgende Personen bzw. Gruppen:

  • Personen über 65 Jahre

  • Studierende und Kursteilnehmer/innen des Goethe-Instituts
    Als Nachweis gilt ein gültiger Studentenausweis der Universität oder Hochschule bzw. für das Goethe-Institut der Goethe-Institut-Schülerausweis.

  • Schwerbehinderte Personen (die eingetragene Begleitperson hat freien Eintritt).

  • Reise- und Besuchergruppen mit mindestens 15 Teilnehmenden. Die ermäßigten Eintrittskarten müssen vom Reiseleiter insgesamt gelöst werden.

  • Der ermäßigte Eintritt gilt in Ausnahmefällen für Gruppen unter 15 Personen, deren Besuch durch eine Wohlfahrtsorganisation durchgeführt wird. Wir bitten Sie in diesem Fall, rechtzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen (E-Mail).

  • Mitglieder des Deutschen Verbandes für Kunstgeschichte e.V. (zuvor Verband Deutscher Kunsthistoriker e.V.), des Berufsverbandes Bildender Künstler sowie der Vereinigung Bildender Künstlerinnen und Künstler in ver.di Bayern

  • Helfer/innen des Freiwilligen Sozialen Jahres sowie Teilnehmer/innen des Freiwilligen Ökologischen Jahres

  • Freiwillig Wehrdienst Leistende und Freiwillige nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz

  • Kreis- und Stadtheimatpfleger/innen

Freier Eintritt

gilt gegen Nachweis für folgende Personen bzw. Gruppen:

  • Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

  • Alle Schüler/innen über 18 Jahren (aber nicht Schüler/innen von Abendrealschule, Abendgymnasium, Kolleg und Telekolleg sowie Sprachschüler/innen)
    Als Nachweis gilt ein gültiger Schüler:innenausweis oder (bei Gruppen) ein Schreiben der Schule.

  • Studierende der Fachrichtungen Kunst, Kunstgeschichte, Kunstwissenschaften mit gültigem Studierendenausweis einer Universität oder Hochschule

  • Lehrkräfte, Jugendgruppenleiter/innen, Führungs- und Aufsichtspersonen (gegen Ausweis) bei Museumsbesuchen mit den von Ihnen betreuten Kinder-, Jugend- Hort- und Schüler/innengruppen aus Mitgliedsstaaten der EU sowie zur Vorbereitung des Museumsbesuchs

  • Hochschullehrkräfte im Rahmen von Lehrveranstaltungen mit den von ihnen betreuten Studierenden der Fachrichtungen Kunst, Kunstgeschichte und Kunstwissenschaften sowie zur Vorbereitung des Museumsbesuchs

  • Eingetragene Begleitpersonen von schwerbehinderten Besucher/innen

  • Journalist/innen mit aktuellem Presseausweis

  • Reiseleiter/innen oder Fremdführer/innen mit Berufsausweis (maximal eine Person pro 25 zahlenden Teilnehmer/innen) sowie Kraftfahrer/innen gewerblicher Reiseunternehmen bei unmittelbarer Teilnahme am Museumsbesuch mit den herangeführten Besuchern

  • Mitglieder des Internationalen Museumsrates (ICOM)

  • Mitarbeiter:innen des Museumspädagogischen Zentrums (MPZ)

  • Mitglieder der Freundeskreise und Fördervereine der jeweils von diesen Vereinen geförderten Museen und Sammlungen

  • Mandatsträger/innen und Diplomat/innen

  • Träger/innen des Bayerischen Verdienstordens, der Bayerischen Rettungsmedaille am Band, des Bayerischen Maximiliansordens für Wissenschaft und Kunst

  • Inhaber:innen der Bayerischen Ehrenamtskarte

  • Inhaber/innen der Jahreskarte des Bayerischen Nationalmuseums zum Besuch der staatlichen Museen und Sammlungen, deren Zweigmuseen in Bayern, der Landesausstellungen des Hauses der Bayerischen Geschichte und des Botanischen Gartens, mit einer Begleitperson.

Weiterführende Informationen

Ausführliche Informationen finden Sie bitte hier.